1. Allgemeines - Geltungsbereich
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
b) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos erbringt.
c) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
b) Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Die Auftragnehmerin wird den Zugang der Bestellung des Auftraggebers unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
c) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Auftraggebers– abzulehnen.
d) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
e) An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Leistungsbeschreibung
Die Eigenschaften des Leistungsgegenstandes werden jeweils separat in einer umfassenden Leistungsbeschreibung vereinbart.
4. Lieferzeit
a) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
b) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
c) Sofern die Voraussetzungen von Buchstabe b) dieser Regelung vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
d) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Die Auftragnehmerin haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihr zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e) Die Auftragnehmerin haftet wegen Lieferverzuges nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Die Auftragnehmerin haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
g) Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.
h) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
5. Gefahrübergang - Verpackung
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.
b) Sofern der Auftraggeber es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
c) Die Ware wird dem Schmuckstück entsprechend einzeln verpackt.
d) Eine persönliche Abholung der Ware in unserem Studio ist nach telefonischer Voranmeldung möglich.
e) Unsere Verpackung sind bei Friedrich Bähr GmbH & Co.KG, Bremen lizensiert.
6. Mängelhaftung
a) Die Mängelrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt die Auftragnehmerin die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Auftragnehmerin keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e) Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Soweit dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Auftragnehmerin auch im Rahmen von Buchstabe c) dieser Regelung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
g) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
i) Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
7. Gesamthaftung
a) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 3, 6 dieser AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlos-sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
b) Die Begrenzung nach Buchstabe a) dieser Regelung gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
c) Soweit die Schadensersatzhaftung der Auftragnehmerin gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d) Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
e) Der Auftraggeber stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Auftraggebers – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
8. Preise – Zahlungsbedingungen
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich der Kosten für Verpackung und Porto. Diese werden gesondert wie folgt in Rechnung gestellt:
b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
d) Bei der ersten Lieferung innerhalb Deutschlands sowie bei allen Lieferungen ins Ausland hat der Auftraggeber die Möglichkeit, unseren Vergütungsanspruch per Verrechnungsscheck, Vorabüberweisung, Paypal oder per Nachnahme auszugleichen; anfallende Extrakosten für die Nachnahme trägt der Auftraggeber.
e) Ab der zweiten Lieferung innerhalb Deutschlands erhält der Auftraggeber nach Erhalt der Ware eine Rechnung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
f) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9. Verjährung
Die Ansprüche der Auftragnehmerin auf Vergütung verjähren in fünf Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (Schluss des Jahres, in dem der Vergütungsanspruch entsteht).
10. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
d) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. Datenschutz
12. Sonstiges
a) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
c) Auf die Vertragsbeziehung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
d) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
13. Online-Streitbeteiligungsplattform
Wir als Händler sind ab 9.Januar 2016 verpflichtet, unsere Kunden auf die Existenz dieser Plattform der EU Kommission zur Online-Streibeilegung hinzuweisen.
http://ec.europa.eu/consumers/odr
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